AGB – unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Geltungsbereich / Vertragsschluss
Aufträge werden von der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Bestätigung. Die Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen erstreckt sich darüber hinaus auf weitere, sich anschließende Geschäftsbeziehungen ohne dass explizit auf den Wortlaut der sich anschließenden Bedingungen eingegangen wird.
§2 Angebote
- Die Angebote der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind grundsätzlich rein netto ab Werk angegeben, es sei denn im Text sind anders lautende Angaben gemacht. Die für die Angebotsabgabe eventuell notwendigen Zeichnungen oder Muster dienen der Verdeutlichung des Angebotstextes und sind nur dann in Art und Beschaffenheit verbindlich, wenn ausdrücklich erwähnt.
- Skizzen, Entwürfe und Korrekturabzüge, Probedrucke bzw. Druckmuster, Kostenvoranschläge und alle sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice; ihr allein stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu (§13 UrhG). Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in vorgenanntem Absatz erwähnten Unterlagen keiner seinem Betrieb fremden Person, insbesondere keinem Wettbewerber der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice, zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen. Das gleiche gilt für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Die Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben. Änderungen der Entwurfszeichnungen, die sich bei der Fertigung der Anlage als technisch notwendig erweisen, sind möglich und gelten als zugestanden.
- Die Angebote der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice sind kostenlos, es sei denn, die eigenen Aufwendungen überschreiten einen kostenrelevanten Rahmen; hierüber wird der Kunde vor Angebotsabgabe in Kenntnis gesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung kann die Berechnung von eigenen Aufwendungen für Zeichnungen und Muster im Falle einer Nichtbeauftragung sein, wenn diese vom Anfragenden ausdrücklich verlangt wurden. Angebotsvorgaben werden auf ihre rechtlich relevanten Inhalte nicht geprüft, sämtliche aus Rechtsverstößen eventuell resultierenden Maßnahmen (Verstöße gegen Gebrauchsmusterschutz, Patentrecht o.ä.) gehen zu Lasten des Fordernden.
- Wird im Falle einer Angebotsabgabe ein Komplettpreis inkl. Montage angeboten, so sind in diesen Kosten grundsätzlich neben Ware und Transport nur die reinen Montagekosten der Werbung zu verstehen, d.h. eventuell zusätzlich notwendige Gewerke oder Hilfsmittel wie z.B. Kran-, Gerüst- oder Hubsteigerstellung sind nicht automatisch enthalten.
§3 Zahlung / Preise
- Rechnungsbeträge und Preise für Nebenleistungen sind mit Abnahme des Auftragsgegenstandes und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Auftraggeber angefordert oder von der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufwand und Zeit berechnet.
- Die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice kann Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn der Auftraggeber erstmals bestellt, der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat oder Lieferungen ins Ausland erfolgen sollen oder wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber zu zweifeln. Tritt eine der vorstehenden Bedingungen nach Vertragsschluss ein, ist die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice berechtigt, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und Zahlungen sofort fällig zu stellen.
- Bei umfangreicheren Objekten mit entsprechend hohen Kosten, bei Erstkunden oder bei schlechter Zahlungsmoral behält sich die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice vor, die Produktion erst dann aufzunehmen, wenn die geforderte Summe bezahlt ist, unabhängig von einer schriftlichen Beauftragung.
- Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen.
§4 Lieferung und Leistung / Fristen
- Mit dem Verlassen der Ware aus dem Einflussbereich der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice findet ein Gefahrenübergang an den Spediteur statt, mit Eintreffen beim Auftraggeber geht die Gefahr in seinen Bereich über. Defekte oder unvollständige Lieferungen sind unverzüglich bei deren Eintreffen zu melden und zu dokumentieren, da ansonsten eine Regressforderung an den Verursacher nicht durchgesetzt werden kann; die Versendung der Ware erfolgt auch bei kostenfreier Anlieferung immer auf Risiko des Bestellers.
- Angaben über Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefer- oder Leistungstermin verbindlich zugesagt wurde.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice ausdrücklich bestätigt worden sind. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Zugesagte Termine verlängern sich entsprechend bei Verzögerungen und Änderungswünschen, die der Auftraggeber zu verantworten hat.
- Der Beginn von den angegebenen Liefer- oder Leistungszeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
- Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg übernimmt die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice keine Haftung. Es sei denn, ihr ist vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung vorzuwerfen oder es treten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit ein.
- Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin aus von der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice zu vertretenden Gründen überschritten, so hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Diese Frist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf das Verlangen der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf die Lieferung bzw. Leistung besteht.
§5 Höhere Gewalt / unvorhersehbare Ereignisse
Die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten oder witterungsbedingte Ausfälle) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice vom Vertrag zurückzutreten.
§6 Montage
Ein ungehinderter Zugang zum Montageort, sowie eine Durchführung der Arbeiten in einem Zuge ist die Basis der Montagekalkulation. Abweichungen dieser Annahme, die nicht durch die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice zu vertreten sind, berechtigen zur Weiterberechnung an den Auftraggeber, dies gilt auch bei vereinbarten Festpreisen. Nach Abschluss der Montagetätigkeiten gilt die Leistung als abgenommen, auch wenn der Auftraggeber nicht persönlich zugegen ist. Eine nach dem Montagetermin gewünschte Abnahme berechtigt die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice, diese zusätzlichen Kosten zu berechnen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice, dies gilt auch für alle gleichzeitig oder auch später abgeschlossenen Verträge. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit Zustimmung des Lieferanten möglich.
§8 Beanstandungen / Gewährleistungen
- Der Auftraggeber hat die ihm zur Korrektur und Druckfreigabe übersandten Vor- bzw. Zwischenerzeugnisse unverzüglich dahingehend zu überprüfen, ob sie der Bestellung entsprechen. Wird seitens des Auftraggebers die Druckfreigabe erklärt, so gelten die dem Vor- oder Zwischenerzeugnis anhaftenden Merkmale aus dem Auftrag entsprechend vereinbart. Der Auftraggeber ist also mit Einwendungen und Mängelansprüchen bezüglich dieser Merkmale ausgeschlossen. Zu berücksichtigen sind daher als Mängel nur negative Abweichungen von den Eigenschaften der zum Druck frei gegebenen Vor- bzw. Zwischenerzeugnissen. Sinngemäß gilt dies auch für andere Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Mängel an gelieferter Ware sind unverzüglich nach deren Eintreffen bzw. nach erfolgter Montage anzuzeigen und zu belegen. Liegt ein durch die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice zu vertretender, begründeter Mangel vor, so kann dieser im eigenen Ermessen nachgebessert oder aber durch eine Ersatzlieferung ausgeglichen werden; hierzu ist ein angemessener Zeitraum zu berücksichtigen. Eine Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
- Farbabweichungen lassen sich auch bei sorgfältigster Produktion nicht vermeiden. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorlagen und dem Endprodukt.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
- Die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice gibt für die von ihr produzierten Drucke bzw. Plottfolien die vom Folienhersteller ausgeschriebenen Gewährleistungen.
§9 Rechte des Kunden bei Mängeln
- Der Auftraggeber kann wegen Mängeln der Lieferung und Leistung der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.
- Soweit die Leistungen der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice mangelhaft sind und dies vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, wird die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice nach ihrer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Auftraggeber der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice Gelegenheit innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Auftraggeber dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Frist androht.
- Rückgriffansprüche des Auftraggebers gemäß § 478 BGB bestehen gegen die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§10 Haftungsausschlüsse
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftragsgebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst oder trotz größter Sorgfalt des Auftragnehmers bei der Verarbeitung entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
- Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
- • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
- • bei Verursachung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
- • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produktes vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden,
- • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
- • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
§11 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Schnitt- bzw. Druckvorlagen, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
§12 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
§13 Erfüllungsort / Gerichtsstand
- Für den Fall von juristischen Auseinandersetzungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Reproaktiv GmbH Druck & Werbeservice, ebenso der Erfüllungsort, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
- Ist der Besteller/Auftraggeber ein Ausländer, so gilt bei Streitigkeiten zwischen den Parteien das deutsche Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es wird dann eine der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommenden Regelung vereinbart.
Stand: Januar 2021